Antrag: | Satzung der Grünen Jugend Kreis Waldshut |
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Antragsteller*in: | Lukas |
Status: | Modifiziert übernommen |
Eingereicht: | 31.12.2018, 10:55 |
Ä1 zu S-1: Satzung der Grünen Jugend Kreis Waldshut
Antragstext
Von Zeile 3 bis 5:
Die GRÜNE JUGEND Kreis Waldshut hat das Ziel einer besseren Welt für alle Lebewesen.D <- versehen Wir stehen für die Wahrung der Menschenrechte und die Achtung der demokratischen Grundordnung ein. In dieser soll zwar die Meinung der Mehrheit
Von Zeile 13 bis 14:
politische Schulungs-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit jugendliche Menschen zu informieren, Interesse für ihre Ziele zu interessierenwecken (?) (das andere ist grammatikalisch nicht möglich) und zu mobilisieren.
Von Zeile 104 bis 105:
4) Der Vorstand setzt sich aus drei gleichberechtigten Sprecher*innen zusammen. zwei Sprechenden
zusammen und wird quotiert besetzt Mindestens 50% des Vorstands müssen FIT-Personen sein. Ein FIT-Platz kann durch
Von Zeile 108 bis 110:
auf ein Jahr gewählt, zunächst das Amt der Schatzmeisterin, danach verbleibende Frauenplätze und dann verbleibende offene Plätze. Das Wahlverfahren ist in §10 geregeltistin Paragraph §13geregelt.
Von Zeile 172 bis 178:
(2) Bei Einzelwahl ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die absoluteeine zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, ist gewählt, wer im darauffolgenden Wahlgang die einfacheabsolute Mehrheit und mindestens 25% der Stimmen erhält. Bei Stimmgleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los.entscheideteine Stichwahl, bei der eine einfache Mehrheit genügt
(3) Bewerber*innen in einem Blockwahlverfahren sind gewählt, wenn sie die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen können.
J blockwahlverfahren würde ich wegen der geringen Mitgleiderzahlen zumindest zu Anfang nicht ermöglichen
Von Zeile 184 bis 185 löschen:
(2) Beschlüsse werden mit einfacher[Leerzeichen]Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Von Zeile 194 bis 198:
(2) Das Restvermögen fällt der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg zu, verbunden mit der Auflage, es für politische Jugendarbeit im Raum KarlsruheWaldshut-Tiengen weiterzuverwenden. Im Falle einer angekündigten Neugründung der GRÜNEN JUGEND KarlsruheWaldshut innerhalb von zwölf Monaten soll das Restvermögen an die neue GRÜNEN JUGEND KarlsruheWaldshut übergeben werden.
Von Zeile 3 bis 5:
Die GRÜNE JUGEND Kreis Waldshut hat das Ziel einer besseren Welt für alle Lebewesen.D <- versehen Wir stehen für die Wahrung der Menschenrechte und die Achtung der demokratischen Grundordnung ein. In dieser soll zwar die Meinung der Mehrheit
Von Zeile 13 bis 14:
politische Schulungs-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit jugendliche Menschen zu informieren, Interesse für ihre Ziele zu interessierenwecken (?) (das andere ist grammatikalisch nicht möglich) und zu mobilisieren.
Von Zeile 104 bis 105:
4) Der Vorstand setzt sich aus drei gleichberechtigten Sprecher*innen zusammen. zwei Sprechenden
zusammen und wird quotiert besetzt Mindestens 50% des Vorstands müssen FIT-Personen sein. Ein FIT-Platz kann durch
Von Zeile 108 bis 110:
auf ein Jahr gewählt, zunächst das Amt der Schatzmeisterin, danach verbleibende Frauenplätze und dann verbleibende offene Plätze. Das Wahlverfahren ist in §10 geregeltistin Paragraph §13geregelt.
Von Zeile 172 bis 178:
(2) Bei Einzelwahl ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die absoluteeine zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, ist gewählt, wer im darauffolgenden Wahlgang die einfacheabsolute Mehrheit und mindestens 25% der Stimmen erhält. Bei Stimmgleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los.entscheideteine Stichwahl, bei der eine einfache Mehrheit genügt
(3) Bewerber*innen in einem Blockwahlverfahren sind gewählt, wenn sie die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen können.
J blockwahlverfahren würde ich wegen der geringen Mitgleiderzahlen zumindest zu Anfang nicht ermöglichen
Von Zeile 184 bis 185 löschen:
(2) Beschlüsse werden mit einfacher[Leerzeichen]Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Von Zeile 194 bis 198:
(2) Das Restvermögen fällt der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg zu, verbunden mit der Auflage, es für politische Jugendarbeit im Raum KarlsruheWaldshut-Tiengen weiterzuverwenden. Im Falle einer angekündigten Neugründung der GRÜNEN JUGEND KarlsruheWaldshut innerhalb von zwölf Monaten soll das Restvermögen an die neue GRÜNEN JUGEND KarlsruheWaldshut übergeben werden.
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