Da der Zweck, es für politische Jugendarbeit im Kreis Waldshut zu verwenden, erhalten bleibt, sollte ein eventuelles Restvermögen auch in der Region bleiben. Außerdem kann es nach §10 Abs. (4) sein, dass die gesamte Finanzführung beim Kreisverband Waldshut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt.
Antrag: | Satzung der Grünen Jugend Kreis Waldshut |
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Antragsteller*in: | Niklas Nüssle (Waldshut KV) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 24.01.2019, 16:15 |
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